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Studieneignungstests als Pflicht in NRW?

2019-04-24 16:45

Der aktuelle Entwurf des neuen Hochschulgesetzes für NRW sieht in § 48 (9) vor, dass die Hochschulen Eingangstests verpflichtend machen können -- aber deren Ergebnis ignorieren müssen. Das könnte schwer nach hinten losgehen: Erstens könnte es passieren, dass jeder Studiengang seinen eigenen Test verlangt, so dass man sich für nicht mehr ganz so viele Studiengänge bewirbt, also die Bewerber(innen)zahlen einbrechen. (Dies gilt nur für NC-Studiengänge, denn sonst genügt ja eine einzige Bewerbung.) Zweitens und gravierender könnte es sein, dass die Fleißigen, aber Zaghaften vom Testergebnis abgeschreckt werden und die Lockeren, aber Draufgängerischen das Testergebnis ignorieren.

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