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Nachtschicht für den EuGH

2020-07-16 22:24

Man hört aus gewöhnlich gut unterrichteten Hochschulkreisen, dass das EuGH-Urteil heute einigen Leuten an jeder Hochschule eine schlaflose Nacht bescheren wird. Wer war eigentlich auf diesen Ausgang vorbereitet?

Drei Juristen, vier Meinungen: Eigentlich sei auch der Ausweg mit Standardvertragsklauseln nicht möglich.

[Nachtrag: Auch aus der Hamburger Datenschutzbehörde verlautet: "Wenn die Ungültigkeit des Privacy Shield primär mit den ausufernden Geheimdienstaktivitäten in den USA begründet wird, muss dasselbe auch für die Standardvertragsklauseln gelten."]

[Nachtrag 2, weil niemand so recht die Tragweite zu erfassen scheint: Das betrifft nicht nur Zoom und Teams, sondern auch Softwarelizenzen, die in den USA verwaltet werden (Windows? MS Office? Matlab?), Benutzerdaten für Journals (ACM DL? IEEE Xplore?), E-Books und Datenbanken sowie die Teilnahme an virtuellen Konferenzen in den USA. Und wenn irgendwann mal wieder reale Konferenzen in den USA stattfinden sollten, könnte man keine Leute dahin schicken, es sei denn, die erklären sich freiwillig mit dem potenziellen Missbrauch ihrer Daten einverstanden.]

[Nachtrag 3, vom Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz: "Die Standardvertragsklauseln müssen ggf. durch weitere Vereinbarungen oder Elemente ergänzt werden, um sicherzustellen, dass bei der Datenübermittlung in den Drittstaat das angemessene Schutzniveau erhalten ist. Für Datenübermittlungen in die USA bedeutet dies, dass erhebliche Anstrengungen der Verantwortlichen erforderlich sind, die vermutlich nur in seltenen Fällen als ausreichend angesehen werden können."]

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