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(Hoch-)Schulen und fehlende Auftragsdatenverarbeitungs-Verträge

2020-10-21 11:33

Durch die Corona-Lehre in Schulen und Hochschulen sind die Schüler*innen und Student*innen verpflichtet, zu Hause über einen Internet-Zugang zu verfügen. Nun bieten aber meines Wissens keine Schule und keine Hochschule einen solchen Zugang direkt an, sondern sie verlassen sich dabei auf kommerzielle Internet-Provider. Man kann zwar "frei" irgendeinen davon wählen, aber irgendeinen muss man wählen. Diese Provider speichern zum Beispiel die (personenbezogenen!) Rechnungsdaten der Schüler*innen und Student*innen – von der in der Schwebe befindlichen Vorratsdatenspeicherung ganz zu schweigen.

Wenn ich den Artikel 28 der DSGVO richtig verstehe, müssen alle Schulen und Hochschulen also mit den betreffenden Telekom-Unternehmen Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung schließen.

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