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Schrems III ahoi

2020-11-18 22:22

Die EU-Kommission reitet weiter das untote Pferd "Datentransfer in die USA" und hat dazu einen Entwurf für neue Standardvertragsklauseln vorgelegt.

"3.1(a) The data importer agrees to promptly notify the data exporter and, where possible, the data subject [...] if it: (i) receives a legally binding request [...]; (ii) becomes aware of any direct access by public authorities to personal data [...]" – also, nachdem der Schaden bereits eingetreten ist.

"3.1(b) If the data importer is prohibited from notifying the data exporter and / or the data subject, the data importer agrees to use its best efforts to obtain a waiver of the prohibition, with a view to communicate as much information and as soon as possible. The data importer agrees to document its best efforts in order to be able to demonstrate them upon request of the data exporter." – Wie soll der Data Exporter seine Anstrengungen nachweisen, wenn man nicht mal erfahren darf, dass es eine Abfrage gegeben hat? (Dazu siehe auch 3.2(b).) Und diese Rechtsauffassung liest sich für mich wie: "Wir haben das Kind in den Brunnen geworfen, aber dann umgehend bei den Eltern angerufen."

Wenn die Legislative es hier nicht packt, müsste man vielleicht über den Markt gehen: Unternehmen nicht nur aus der IT-Branche könnten damit werben, dass die USA keinem Zugang zu den Daten haben. Hochschulen könnten ebenso damit werben – wenn sie es hinbekommen. Hallo an TUM und RWTH: Wie wärs?

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