Home | Lehre | Videos | Texte | Vorträge | Software | Person | Impressum, Datenschutzerklärung | Blog RSS

Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.

vorheriger | Gesamtliste | jüngste | nächster

Bei der Prüfung mit aufs Klo

2020-12-17 20:49

Den Artikel Muss man am Bildschirm Gesicht zeigen? [Update: neuer Link, doch nicht nur hinter der FAZ-Paywall zu haben] kann ich nicht unkommentiert lassen.

Zur Fernaufsicht: "Spätestens wenn Studenten während der Klausur auf die Toilette müssen, kollabiert der Ansatz. Anders als bei Präsenzprüfungen kann nicht geprüft werden, ob sie sich während ihrer Abwesenheit unzulässig von anderen beraten lassen." – Das wirft für mich die Frage auf, ob denn bei der regulären Präsenz-Klausur eine Aufsicht mit in die Toilettenkabine kommt. Oder schon allein vor die Tür des Seminarraums/Hörsaals, in dem die Klausur geschrieben wird.

"In vielen Fällen lässt sich Schummeln bei 'Open-Book-Ausarbeitungen' durch Gestaltung der Aufgaben und enge zeitliche Vorgaben unattraktiv machen." – Das wage ich stark zu bezweifeln. 1, 2

"Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrzahl der Studenten rechtstreu ist." – Erstens höre ich hinter vorgehaltener Hand anderes und (noch wichtiger) zweitens ist die absence of evidence nicht die evidence of absence. Ähnlich gelagert: Solange man nicht nachforscht, gibt es auch kaum Corona-Infektionen in der Schule.

"Dem kann man leicht entgegensteuern, indem man nur das Hochladen fotografierter handschriftlich geschriebener Texte zulässt." – Willkommen im 21. Jahrhundert!

Eine sehr positive Sache – die der Autor nicht erwähnt – kann ich Covid abgewinnen: dass ich jetzt endlich die FH-üblichen Klausuren allesamt durch mündliche (Online-)Prüfungen ersetzen darf.

Meta: Der in jenen Artikel (zu) oft benutzte Begriff "Schummeln" hat eine große Bandbreite an Bedeutungen. So wurde und wird er auch gerne beim #Dieselgate verwendet. Als naiver Rechtslaie könnte man versucht sein, diesbezüglich eher an millionenfach versuchten und tausendfach vollendeten Mord zu denken.

Kommentar vom 2020-12-18, 08:33

Wieso dürfen Sie erst jetzt die Klausuren durch mündliche Prüfungen ersetzen? Ich kenne das so, dass die möglichen Prüfungsformen für die einzelnen Module in der Prüfungsordnung des Studiengangs stehen. Erstens steht da meistens mehr als eine Prüfungsform zur Auswahl (z. B. "Klausur oder mündliche Prüfung") und zweitens wird die Prüfungsordnung von den Profs des jeweiligen Studiengangs selbst erstellt. Ist das in NRW nicht so?

Kommentar vom 2020-12-18, 12:01

@Kommentator(in) von 08:33: Die Wirklichkeit ist immer komplexer. Ja, die Prüfungsordnungen (nein, nur die Modulbeschreibungen darin) werden von den jeweiligen Profs selbst erstellt – mit der Schere im Kopf, dass man auf keinen Fall bei den Kolleg*innen eigener und fremder Studiengänge, bei Fachbereichsverwaltung, Hochschulverwaltung oder Akkreditierungskommission anecken darf, denn sonst handelt man sich nicht nur zusätzliche Arbeit ein, sondern verlängert die Qual auch noch und fällt damit in Ungnade. Moral: Die Formalitäten sind festgenagelt. Eine Auswahl verschiedener Prüfungsformen führt sowieso schon wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu raised eyebrows. Prüfungsvorleistungen genauso (potenzielle Verlängerung der Studiendauer!), mehrere Prüfungen pro Modul genauso (Bologna in D: Ein Modul, eine Prüfung!); und in eine Veranstaltung ein Praktikum einzubauen, scheitert an der Lehrkapazität. Aber ja, an einigen Unis (Unis!) geht all das (noch!) nach Gutsherr*innenart. J.L.

Kommentar vom 2020-12-18, 12:17

Oh, und mündliche Prüfungen erhöhen den Personalaufwand massiv, weil ein(e) Beisitzer*in nötig ist. Projektmitarbeiter*innen dürfen üblicherweise nicht an Prüfungen mitwirken (Zweckbindung im Vertrag mit der/dem Drittmittelgeber*in!), so dass sie für diesen Job ausscheiden. Ich darf seit Corona Lehraufträge fürs Beisitzen vergeben lassen! J.L.

Neuer Kommentar

0 Zeichen von maximal 1000

Ich bin die*der alleinige Autor*in dieses Kommentars und räume dem Betreiber dieser Website das unentgeltliche, nichtausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, diesen Kommentar auf dieser Webseite samt Angabe von Datum und Uhrzeit zu veröffentlichen. Dieser Kommentar entspricht geltendem Recht, insbesondere in Bezug auf Urheberrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht. Wenn der Kommentar mit einer Urheberbezeichnung (zum Beispiel meinem Namen) versehen werden soll, habe ich auch diese in das Kommentar-Textfeld eingegeben. Ich bin damit einverstanden, dass der Betreiber der Webseite Kommentare zur Veröffentlichung auswählt und sinngemäß oder zur Wahrung von Rechten Dritter kürzt.