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Doch weniger Plagiate erlaubt als gedacht

2021-02-25 11:56

Ein Plagiat im Bachelor, eines im Master: endgültig nicht bestanden. Die Entscheidung des VG Berlin habe ich noch nicht verstanden. Ich hatte bisher gedacht, dass man sich getrennt in jedem Modul (wenn die Prüfungsordnung drei Versuche vorsieht) zweimal beim Täuschen erwischen lassen darf. Köstlich ist natürlich "Zweitfach Philosophie/Ethik", was anekdotisch bestätigt, dass das Wiederkäuen von PowerPoint-Folien noch nicht den Menschen ändert.

Student wegen Plagiaten exmatrikuliert

Kommentar vom 2021-02-25, 12:27

Sind PowerPoint-Folien nicht in den Natur- und Ingenieurwissenschaften (abgesehen von den Mathematik-Vorlesungen) viel mehr verbreitet? Die einzigen Vorlesungen, die ohne jegliche Medien - außer einem auf Papier ausgeteiltem "Inhaltsverzeichnis" - auskamen, waren bei mir BWL und Recht als "Nebenfächer".

Kommentar vom 2021-02-25, 13:44

Die erste Täuschung fand übrigens bei einer Hausarbeit im Modul »Werte, Normen, Tugenden I« statt, wie ich dem Urteil entnehme. Ob man da dem Ersteller der PowerPoint-Folien nicht eine Mitschuld geben müsste? Denn die »Lernziele« wurden anscheinend kilometerweit verfehlt.

Kommentar vom 2021-02-25, 14:22

@Kommentator*in von 13:44: Wir können die Lernziele dieses Moduls ja nachlesen: "Die Studierenden werden an den methodisch reflektierten Umgang mit ethischen Sachfragen unterschiedlicher Art herangeführt und schulen so ihre Reflexionskompetenz im Hinblick auf Probleme der individuellen Lebensführung und des Zusammenlebens. Die Auseinandersetzung mit grundlegenden ethischen Begriffen, Fragestellungen und Ansätzen steht im Vordergrund dieses Moduls." – Von wie auch immer gearteten Auswirkungen auf das eigene Handeln sehe ich da nix; wäre aber auch schwer per Hausarbeit zu prüfen (übrigens zwölf Seiten Hausarbeit für zwölf Credits = theoretisch 360 h Arbeit). Außerdem sind die Lernziele hier nicht behavioristisch formuliert. Das ist nicht erlaubt. J.L.

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