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Nur dem eigenen Gewissen

2021-12-01 20:43

Die Ankündigung, dass die Abgeordneten nach eigenem Gewissen abstimmen dürfen, sollte gemäß Art 38 GG eigentlich zu banal für eine Meldung sein. Was lehrt uns der Umstand, dass dem nicht so ist?

Kommentar vom 2021-12-01, 20:55

Da bin ich heute früh bei der Meldung im Radio auch kurz stutzig geworden: "Den Fraktionszwang für die Abstimmung aufheben ..."
Leider weiß ich es nicht einzuschätzen.

Kommentar vom 2021-12-01, 23:19

So etwas kommt doch immer wieder mal vor. Mein Standardbeispiel waren die Abtreibungsgesetze. Jetzt habe ich wieder was Aktuelleres.
--MK

Kommentar vom 2021-12-02, 11:59

In einem Wort: praktische Arbeitsteilung. Es kann nicht jeder Abgeordnete in allen Fragen, die abzustimmen sind, über ausreichend Expertise verfügen. Deshalb existiert der "Zwang", der übrigens nicht existiert ;), gemäß den Empfehlungen der Fraktion abzustimmen. Vergleichsweise wäre ja wohl auch merkwürdig, einen interdisziplinären Studiengang "Alles" einzurichten, damit jeder in allem Experte ist.

Wenn man einmal genauer hinsieht, dann stimmen Abgeordnete auch öfter mal gegen die Fraktionsempfehlung oder Richtlinienkompetenz des jeweiligen Kanzlers etc. Das kann man auf Abgeordnetenwatch verfolgen. AT

Kommentar vom 2021-12-02, 12:13

@AT: Wenn man sich ansieht, was die aktuellen Minister*innen-Anwärter*innen so studiert haben (im Vergleich mit dem ministerialen Fachgebiet), könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, dass schon die bisherigen Studiengänge jene besagte Alles-Kompetenz vermittelt haben. – Ach, Expertise. Wenn die Leute überhaupt schon mal die Spur einer Idee hätten, über was sie da abstimmen. Beispiel. J. L.

Kommentar vom 2021-12-02, 12:33

Nochmal @AT: Warum genau soll ich als Steuerzahler 736 Leute alimentieren (plus Büros), damit sie das Knöpfchen drücken, das von der Fraktion vorgegeben wird? Heizer auf der E-Lok? J. L.

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