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Tesla nerven

2021-12-18 13:06

Die aktuelle c't-Titelstrecke "Überwacht im eigenen Auto" bemerkt so scheinbar logisch: "Aus ästhetischen Gründen ist kaum vorstellbar, dass an Fahrzeugtüren oder Motorhauben Informationstafeln angebracht werden, die Passanten über die Videoaufzeichnung aufklären." (S. 31) Ja, aber wieso soll ein Auto ästhetischer aussehen als eine Zigarettenschachtel? So muss das laufen: Nicht nur dick Datenschutz-Warnhinweise aufs Auto drucken, sondern dazu auch noch ein paar Schockfotos von Unfall-Folgen!

Dass mit Hilfe der 360°-Überwachung der Autos DSGVO-Verstöße erfolgen, ist den Datenschutzbeauftragten hinlänglich bekannt, führt aber augenscheinlich zu keinerlei Konsequenzen, nicht mal zum Verbot solcher Fahrzeuge auf Hochschulgeländen. Google Docs darf man nicht in der Lehre nutzen, aber nen Tesla darf man vor dem Eingang der psychosozialen Beratungsstelle parken.

Angespornt durch den "Fragenkatalog für den Auskunftsanspruch" (der Link in der c't führt leider aktuell nur zum gepaywallten Artikel selbst) habe ich nun den festen Entschluss gefasst, meine nächste Begegnung mit einem Tesla zu dokumentieren (Zeitpunkt, Geokoordinaten, Fahrzeugidentifikationsnummer vom Armaturenbrett) und als solchermaßen Gefilmter von Tesla gemäß DSGVO die Auskunft über meine Daten und deren Löschung zu verlangen.

Kann ich, falls Tesla nicht zufriedenstellend reagiert, eigentlich meine Ansprüche auch gegenüber der*dem Kfz-Halter*in durchsetzen? Ist dies ein triftiger Grund zur Ermittlung der*des Halter*in durch die Zulassungsstelle? Und wem kann ich die fünf Euro Gebühr in Rechnung stellen, welche die besagte Ermittlung kostet?

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