Home | Lehre | Videos | Texte | Vorträge | Software | Person | Impressum, Datenschutzerklärung | Blog RSS

Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.

vorheriger | Gesamtliste | jüngste | nächster

Bürokratisches Kopfzerbrechen beim 9-Euro-Ticket

2022-07-17 15:39

Ich unternehme bald eine Dienstreise ins ostwestfälische Umland und werde dafür ein 9-Euro-Ticket kaufen. Wenn ich danach mit diesem Ticket in den verbleibenden Tagen des Monats auch private Reisen unternehme, muss ich dann den geldwerten Vorteil, der mir durch den Verzicht auf den Erwerb eines privaten Tickets entsteht, versteuern? Ist es überhaupt zulässig, ein Dienst-9-Euro-Ticket privat zu verwenden? Hier fragt offensichtlich ein verbeamteter Boomer ohne echte Probleme! ;-)

Nebenbei: Was ist der letzte Punkt, an dem sich FHs, sorry, HAWs noch von Unis unterscheiden? Die Prof*innen machen Praktikumsbesuche! (Pure Zeitvergeudung, weil es weder auf die SWS der Lehrverpflichtung anrechenbar ist, noch in eine der Kennzahlen der Academic Scorecard einfließt.)

Kommentar vom 2022-07-17, 18:51

Dürften Sie überhaupt ein normales Ticker kaufen (Problem Sparsamkeit), um nicht im Corona-Express zu landen?

Kommentar vom 2022-07-17, 19:11

@Kommentator*in von 18:51: Diesbezüglich wurde mir von der vorgesetzten Stelle noch keine dienstliche Weisung erteilt. In der Tat dürfte ich seit jeher für längere Dienstreisen die 1. Klasse nutzen. Aber die Kosten gehen ja von meinem Labor ab. J. L.

Kommentar vom 2022-07-18, 14:04

Gut dass mal jemand fragt! Aber ich denke es ist wie bei der Bahncard100: Sie dürfen kein 9-EUR-Ticket für Dienstreisen kaufen! Aber Sie dürfen sich ein privates 9-EUR-Ticket kaufen und dann die fiktiven Kosten für die Dienstreise erstattet bekommen: "Für den Fall, dass ein Berechtigter aus dienstlichem Anlass und zur dienstlichen Nutzung ein von ihm selbst erworbenes 9-Euro-Ticket einsetzt, ist die Erstattung von fiktiven Fahrkosten unter Verwendungen dieses 9-EUR-Tickets auf Antrag zu genehmigen. Die fiktive Kostenerstattung im Gültigkeitszeitraum darf 9 EUR jedoch nicht überschreiten. Für die steuerliche Behandlung ist Folgendes zu beachten: Die nachträgliche fiktive Kostenerstattung kann bis zur Höhe der ersparten Reisekosten für Einzelfahrscheine, die für nachgewiesene dienstliche Fahrten ohne Nutzung des 9-EUR-Tickets während dessen Gültigkeitsdauer angefallen wären, begrenzt auf die Höhe der tatsächlichen Kosten des 9-EUR-Tickets steuerfrei erfolgen."
Gruss (dg)

Kommentar vom 2022-07-18, 14:50

@dg: Bitte noch die Quelle; der Text scheint nicht googlebar. J. L.

Kommentar vom 2022-07-19, 07:47

https://www.google.com/search?q=Die+nachtr%C3%A4gliche+fiktive+Kostenerstattung+kann+bis+zur+H%C3%B6he+der+ersparten+Reisekos-+ten+f%C3%BCr+Einzelfahrscheine
Gruß (dg)

Kommentar vom 2022-07-19, 10:55

@dg: Unter dem Link bekomme ich (inkognito, also ohne Google-Cookies) nur einen wörtlichen Treffer zur BahnCard 100, aber nicht zum 9-Euro-Ticket. Ah, jetzt fällt der Groschen! Gemeint war, in dem besagten Text "BahnCard 100" durch "9-Euro-Ticket" zu ersetzen. J. L.

Neuer Kommentar

0 Zeichen von maximal 1000

Ich bin die*der alleinige Autor*in dieses Kommentars und räume dem Betreiber dieser Website das unentgeltliche, nichtausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, diesen Kommentar auf dieser Webseite samt Angabe von Datum und Uhrzeit zu veröffentlichen. Dieser Kommentar entspricht geltendem Recht, insbesondere in Bezug auf Urheberrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht. Wenn der Kommentar mit einer Urheberbezeichnung (zum Beispiel meinem Namen) versehen werden soll, habe ich auch diese in das Kommentar-Textfeld eingegeben. Ich bin damit einverstanden, dass der Betreiber der Webseite Kommentare zur Veröffentlichung auswählt und sinngemäß oder zur Wahrung von Rechten Dritter kürzt.