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Halbe Stunde zum Flipped Classroom

2022-11-12 23:28

Mein Überblicksvortrag vom Dienstag zur Forschung über den und zu Erfahrungen mit dem "Flipped Classroom" ist nun online.

Kommentar vom 2022-11-14, 20:26

Danke, endlich sagt es mal einer so deutlich. Fast so klar wie Sepp Herberger: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel! Oder hier: Flipped Classroom sind Hausaufgaben, die man übers Internet aufgibt.
Gruss (dg)

Kommentar vom 2022-11-15, 11:37

Wieso übers Internet? Das ist doch nur ein Medium. Flipped Classroom mit Buch (egal ob online oder nicht) oder kombiniert mit Videos ginge sicher auch, wird aber wohl an Hochschulen kaum gemacht.
Mich wundert aber, dass im Video mehrmals gesagt wird, man könne keine Hausaufgaben verpflichtend stellen. Gerade in der Informatik (oder den Ingenieurwissenschaften) gibt es meiner Erfahrung nach in vielen Modulen Aufgaben, die abgegeben oder in Übungen vorgestellt werden müssen um die Prüfung schreiben zu dürfen. Da wird auch der angesprochene Luftmatratzeneffekt deutlich: Sitzt man pro Woche 8-10 Stunden am Übungsblatt und alle Aufgaben sind Pflicht, vernachlässigt man andere Module. Anderes Extrem: Gibt es gar keine Zulassungsbedingungen, so stellt man kurz vor der Prüfung fest, dass es doch nicht so einfach ist, alles schnell nachzuholen und meldet gerade diese Module ab.

Kommentar vom 2022-11-15, 15:38

@Kommentator*in von 11:37: Ja zur zweiten Hälfte. – Zur ersten Hälfte: Um das Studium nicht zu verlängern, ist im Regelfall nur eine Prüfung pro Modul erlaubt; außerdem ist im Regelfall keine Prüfungsvorleistung erlaubt, sondern nur eine Studienleistung zusätzlich zur Prüfung – die aber auch nach der Prüfung abgegeben werden kann. Pflichtaufgaben kann man damit weder als Prüfung noch als Prüfungsvorleistung verkaufen – falls man nicht bei den Akkreditierungsvorbereitungen mit seiner Hochschulleitung in den Ring steigen will. In Informatik kann man Aufgaben als Praktikumsantestate verkaufen. Aber auch das Praktikum ist bei strenger Lesart keine Prüfungsvorleistung. Es mag allerdings Hochschulleitungen (insbesondere: Uni-Leitungen) geben, die all das durchgehen lassen, einen Dauer-Stress mit den eigenen Profs gegen den vorübergehenden Stress mit einer handzahmen und lustlosen Akkreditierungskommission abwägend. J. L.

Kommentar vom 2022-11-15, 17:58

Wo steht denn, dass "im Regelfall keine Prüfungsvorleistung erlaubt" ist? Bei uns (FH) gibt es in einigen Fächern eine PVL und die steht dann auch als solche in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Außerdem gibt es einigen anderen Fächern die Prüfungsform "Portfolio-Prüfung", in der über das Semester verteilt Aufgaben gestellt werden können.

Kommentar vom 2022-11-15, 18:47

@Kommentator*in von 17:58: Das Bestreben, von Prüfungsvorleistungen zu Studienleistungen zu kommen, ist nicht Rechtslage, sondern vorauseilender Gehorsam der Hochschulen. Aber siehe etwa Punkt 4 hier. – Eine (!) Prüfung auf mehrere Termine zu verteilen, ist so scheinheilig, wie das Schwein durch den Bach zu treiben, um es als Fisch essen zu können. Es geht der KMK ja gerade um eine Reduktion der Zahl der Prüfungen. J. L.

Kommentar vom 2022-11-16, 01:34

An meiner Hochschule gab und gibt es zu jedem Modul laut PO eine Prüfung und eine Studienleistung, die immer Voraussetzung zum Ablegen der Prüfung ist. Gesonderte Praktika gibt es nicht. (Fast) alle Module bestehen aus je 2 SWS Vorlesung und Übung. Ob es diese Studienleistung auch de facto gibt (falls nicht, muss man sich "nur" anmelden und besteht) und wie sie umgesetzt wird (Anwesenheitspflicht, Abgaben, Vorstellen von Aufgaben) ist Sache des Lehrenden.

Kommentar vom 2022-11-16, 17:41

Es scheint eine gewisse Unklarheit darüber zu herrschen, was eine 'Studienleistung' von einer 'Prüfungsleistung' genau unterscheidet und warum man die Anzahl der letzteren begrenzen muss, während die Ausgestaltung der ersteren kaum jemanden interessiert.
Gruss (dg)

Kommentar vom 2022-11-16, 18:43

@dg: Ja. Also hier zur Erläuterung: Studienleistungen geben keine zeugniswirksame Note. J. L.

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