Home | Lehre | Videos | Texte | Vorträge | Software | Person | Impressum, Datenschutzerklärung | Blog RSS

Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.

vorheriger | Gesamtliste | jüngste | nächster

Photovoltaik nun ohne MwSt., aber immer noch mit Abstand

2022-12-02 18:39

Nun gibt es also in Deutschland erstmals einen Umsatzsteuersatz (vulgo MwSt.-Satz) von null Prozent – und zwar nicht für Brot oder Benzin, sondern für Photovoltaik-Anlagen. Die Hausbesitzer*innen und die chinesischen Hersteller*innen danken! Bisher musste man, um die Umsatzsteuer zu sparen, eine Gewinnerzielungsabsicht heucheln und freiwillig für ein paar Jahre zur Kleinunternehmer*in werden. (Warum war diese Vorspiegelung falscher Tatsachen nie ein Straftatbestand?)

Randnotizen: Ein Umsatzsteuersatz von null Prozent für Endkund*innen ist nicht dasselbe wie eine Umsatzsteuerbefreiung, zum Beispiel wegen der Vorsteuer in der Kette vorher. Und der Bundesrat muss noch zustimmen (Formsache).

Aber der blöde Mindestabstand für Photovoltaik-Anlagen zu den Nachbar*innen bei Doppel- und Reihenhäusern besteht immer noch. Vor ein paar Tagen habe ich den Text unten an den Bürgerausschuss des Rates der Stadt Bielefeld geschickt. Vielleicht inspiriert das andere Leute:

[…] möchte ich an Sie gemäß § 24 GO NRW folgende Anregung aussprechen: In Anbetracht des Umstands, dass die Stadt Bielefeld sich im Klimanotstand befindet (Ratsbeschluss vom 11. Juli 2019), möge das Bauamt der Stadt Bielefeld in Anwendung der Ausnahmeregelung § 69 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BauO NRW den Mindest­abstand von Photovoltaik-Anlagen zu Brandmauern laut § 32 Absatz 5 BauO NRW auf null verringern.

Erläuterung

§ 32 Absatz 5 BauO NRW legt für Photovoltaikanlagen einen Mindestabstand von je nach Typ 1,25 m bzw. 0,5 m zur Mittellinie der Brandwand fest. Falls das Land NRW den Beschluss der 140. Bauministerkonferenz umsetzen sollte, würde dieser Mindestabstand einheitlich 0,5 m zur Außenfläche der Brandwand betragen. Unabhängig davon hatte im Ausschuss für Heimat, Kommunales und Bauen des Landtag NRW am 21. Januar 2022 eine Anhörung stattgefunden, deren Konsequenzen noch offen sind – auch, was den zeitlichen Horizont angeht. Dass es anders geht, sieht man in Baden-Württemberg, wo Photovoltaikanlagen laut § 9 Absatz 4 Satz 3 LBOAVO ausdrücklich ausgenommen sind, so dass für sie kein Mindestabstand gilt.

Das Bielefelder Bauamt hat meine entsprechende informelle Anfrage telefonisch mit der Begründung „Brand­schutz ist ein hohes Gut!“ abgelehnt. Andererseits verlautet vom Rat der Stadt Bielefeld (Beschluss vom 11. Juli 2019), er „erkennt […] die Eindämmung der Klimakrise und ihre schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.“ Das sollte zu Genüge die Anwendung der Ausnahmeregelung rechtfertigen, weil hier „Gründe des allgemeinen Wohls die Abweichung erfordern“ (§ 69 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BauO NRW).

Neuer Kommentar

0 Zeichen von maximal 1000

Ich bin die*der alleinige Autor*in dieses Kommentars und räume dem Betreiber dieser Website das unentgeltliche, nichtausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, diesen Kommentar auf dieser Webseite samt Angabe von Datum und Uhrzeit zu veröffentlichen. Dieser Kommentar entspricht geltendem Recht, insbesondere in Bezug auf Urheberrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht. Wenn der Kommentar mit einer Urheberbezeichnung (zum Beispiel meinem Namen) versehen werden soll, habe ich auch diese in das Kommentar-Textfeld eingegeben. Ich bin damit einverstanden, dass der Betreiber der Webseite Kommentare zur Veröffentlichung auswählt und sinngemäß oder zur Wahrung von Rechten Dritter kürzt.