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Heiße Ware Bachelorarbeit

2025-08-07 16:06

Sperrvermerke. Ich liebe Sperrvermerke. Nicht jetzt die ganz normalen. In denen kann ein Unternehmen gerne verlangen, dass Abschlussarbeiten nur in einem fensterlosen Raum bei Vollmond von der*dem Weihnachtsfrau*mann eingesehen werden dürfen. Solange man keine Unterschrift von mir haben will, dass ich solche Forderungen ernst nähme, ist das ja keine Vereinbarung, sondern nur ein Potemkinsches Dorf – wie die immer noch nicht ausgestorbene Warnung unter (auch das noch: unter!) einer E-Mail, dass es verboten sei, die zu lesen, falls man sie nicht lesen dürfe.

Nein, ich meine die Fälle, in denen ein Unternehmen von mir unterschrieben haben will, dass ich mit dem Sperrvermerk einverstanden bin. Denn dann wird daraus – schwupps – eine Geheimhaltungsvereinbarung.

Erstens darf ich nix unterschreiben. Zeichnungsberechtigt ist nur die Hochschulleitung. Das kann sie zwar delegieren, so dass etwa die Verwaltung Exmatrikulationsbescheide im Auftrag versenden darf. Aber normale Professor*innen haben keinen solchen Auftrag für irgendwas. Also benötigt jede solche Unterschrift eine Grand Tour durch Justiziariat und Hochschulleitung, was nicht nur dauert, sondern dort wahrscheinlich auch zu Beifallsstürmen führt.

Allmachtsphantasien nachhängend, mögen einige Kolleg*innen die Unterschriftsordnung ignorieren und in Eigenregie unterschreiben – und die Unternehmen deshalb über die Jahre lernen, dass man das so macht. Aber damit begeben sich beide Seiten auf Glatteis. Eine interessante kognitive Dissonanz entsteht, wenn obendrein vonseiten des Unternehmens unterschrieben wird, dann aber korrekt von zwei Personen, davon eine ppa.

Zweitens sind staatliche Bildungsinstitutionen als Behörden sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es wirkt affig, das ausdrücklich festzuschreiben – außer vielleicht als Drohgebärde gegenüber Professor*innen mit den schon genannten Allmachtsphantasien, in deren Folien und Papern einfach mal so Daten aus Abschlussarbeiten auftauchen.

Drittens sind Geheimhaltungsvereinbarungen lustig, wenn sie von Unternehmen verlangt werden, die total sicher in Microsoft-Cloud usw. arbeiten.

Strategisch geschickt bringt man Ansinnen zur Geheimhaltung erst nach Start der Arbeit oder sogar nur kurz vor Abgabedatum vor. So kann man die*den Student*in als Geisel nehmen.

Und die Student*innen haben sowieso schon eine Kugel am Bein, denn sie dürfen ihre Abschlussarbeit nicht als Teil der Bewerbung (oder überhaupt) einem anderen Unternehmen zeigen – und das gerne auch noch unbefristet bis in alle Ewigkeit. Moral: Als Student*in so etwas nur unterschreiben, wenn man bereits einen Arbeitsvertrag in Händen hält. Den langen Hebel nutzen: Fachkräftemangel!

[Nachtrag: ‘It was a Trap’: In China, Non-Competes Leave Workers in Limbo]

Kommentar vom 2025-08-08, 23:24

Interessant zu lesen, dass das heutzutage schon bei der Bachelorarbeit so gehandhabt wird. Ich nehme an, das ist dann die Eingewöhnung zur Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag, welche dann ewiglich und international Geltung haben soll.
"Den langen Knebel nutzen!"

Vielleicht sollte man Microsoft einfach mal vertrauen. Sie wollen sicherlich nur unser Bestes...
JB

Kommentar vom 2025-08-09, 11:30

@JB: Es stellt sich dann die Frage, ob wir denen unser Bestes geben wollen! J. L.

Kommentar vom 2025-08-16, 11:36

Studierende, die einen solchen Vermerk seitens der Unternehmen auferlegt bekommen, haben zudem ein Problem mit dem Korrekturlesen der Arbeit.

Wer soll denn dann nochmal drüber lesen und Dinge wie Rechtschreibung oder ähnliches korrigieren?
Nach Monaten des Schreibens wird man ja bekanntlich betriebsblind für derartige Fehler.

Also entweder gibt man die Rohfassung doch an Familie oder Kommilitonen weiter, oder an die ach so vertrauenswürdige KI, die sich so zumindest nicht direkt verplappert, dass sie die Arbeit gelesen hat.

JG

Kommentar vom 2025-08-19, 13:32

@JG Natürlich der betriebliche Betreuer und weitere Freiwillige aus dem Betrieb.

LP

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