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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2026-01-01 15:50
Gute alte Traditionen kehren zurück. Wie die, dass die Stabsärztin sich höchstpersönlich davon überzeugt, dass duos habet et bene pendentes – auch wenn das heute für das Ergebnis der Musterung bedeutungslos sein muss. Ebenfalls nichts Neues dürfte die Versuchung der zu Musterenden sein, tiefzustapeln und so den Ableismus dieser Veranstaltung auszuschlachten. Jedoch wird man heute behördenseitig erst wieder die Simulationserkennungskompetenz aufbauen müssen – in Zeiten des Ärzt*innenmangels, heißen Infos aus dem Internet und transkontinental gelieferten oder heimisch synthetisierten Substanzen.
Aber nicht nur ihr Ableismus, sondern auch der Body-shamende Aspekt dieser Prozedur wirft heute Probleme auf: Eine nur einmalige Musterung scheint angesichts von Ozempic usw. nicht mehr zielführend. Sie müsste durch ein Continuous Conscription Assessment ersetzt werden. Als gut zugängliche Daten-Infrastruktur dafür gibt es ja längst die ePA.
Und wenn als Zwischenschritt die Wehrpflicht mit Losverfahren kommt, stellt sich die Frage, wie man Fußballspieler*innen, KI-Startup-Gründer*innen, Jugend-forscht-Gewinner*innen und Star-Violinist*innen aus der Lostrommel entfernt. Das Auslandsstudium wird in Schwung kommen: Ich nehme an, dass es für im Ausland zur Schule gehende und im Anschluss dort studierende Personen keine Zettel in der Lostrommel gibt.
Freiwillige Rekrutierung angesichts angedrohter Wehrpflicht ist sowieso eine PR-technische Herkulesaufgabe (würden die Leute vor dem Apple-Store campen, wenn zwei Jahren später der Kauf verpflichtend wäre?), aber auch sonst ist beim Impression Management noch Luft nach oben in Richtung einer positiven Erfahrung: Man denke an die aktuelle Angelegenheit mit den Fallschirmspringenden, die kommunikativ zurückhaltenden Funkgeräte für 20 Mrd., die Rasurkontrolle. Und zu allem Überfluss verplappert sich auch noch der Bundeswehr-Uni-Prof: dann müssen Sie diese Reihen auffüllen
(59:25, laut Transkript aber 58:55).
Oft liest es sich so, als ob es eine schlichte Wahl zwischen dem Dienst mit der Waffe und der Verweigerung bestünde, so nach dem Motto: Pepsi oder Coke? Klar, eine Begründung verfassen zu müssen, wäre eigentlich mal wieder ableistisch, aber Chatti & Co. liefern nach etwas Jailbreaking (KI-Kompetenzen FTW!) locker die nötige hochpersönliche Begründung. (Nutzt das BAFzA eigentlich einen KI-Detektor?) Insofern alles cool. Aber Regierende könnten auf die Idee kommen, diese Angelegenheit strikter handzuhaben, wie in alten Zeiten: Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(Art. 4 Abs. 3 GG) Zurück zur mündlichen Gewissensprüfung? Nun zeitgemäß mit Untersuchung auf verstecktes Mikro und In-Ohr-Hörer? Und warum nicht noch darüber hinausgehen: Jedes Jahr die Gewissensprüfung wiederholen? Personen sofort durchfallen lassen, wenn ihre Investments nicht allesamt zertifiziert waffenfrei sind?
Ein weiteres Fehlverständnis, dass ich öfters sehe, ist, dass der Wehrdienst ja nichts mit dem Kriegsdienst zu tun habe. Aber Wehrdienstgeleistethabende sind automatisch Reservist*innen (§ 1 ResG) und werden damit im Spannungs- oder V-Fall früh einberufen. Apropos Spannungs- oder V-Fall! Hier noch eine wichtige Randnotiz für die Verweigerthabenden: [D]er Senat [erachtet es] für – jedenfalls prinzipiell – nicht undenkbar, dass ungeachtet des besonders hohen Rangs der in Art. 4 GG verbürgten Gewissensfreiheit auch die deutsche verfassungsrechtliche Ordnung es gestatten oder sogar erfordern könnte, den Schutz des Kriegsdienstverweigerungsrechts in außerordentlicher Lage gegenüber anderen hochrangigen Verfassungswerten zurücktreten zu lassen.
(BGH am 16. Januar 2025)
Aber ich muss endlich zu meinem eigentlichen Anlass dafür kommen, diesen Blogbeitrag zu schreiben: Mir fällt es schwer zu erkennen, wie man in einem halben Jahr top-down detailgesteuert und vielleicht wie früher die Zeit verbummelnd die Kompetenz erwerben soll, monatlich upgedadeten Drohnen und anderen halbautonomen oder vollständig autonomen Plattformen standzuhalten.
Offiziell tanzen die chinesischen Roboter nur, machen dabei aber schon Webster Flips (hier ganz am Ende). Und knapp 16.000 Drohnen zeichnen schöne 3D-Bilder an den Himmel und lassen – vorerst nur – Feuerwerk regnen (mehr zur Technik). Als nächstes gehen Humanoide auf Grenzpatrouille. Und es bleibt nicht bei KI und Robotik: Wie wärs mit weaponized Ungeziefer made in Germany oder mit betonbeschichteten Billig-Hyperschallraketen?
Worauf ich hinauswill: Alle reden von Disruption, Startup-Kultur, Agilität, Lean Organization, Purpose, Ownership, Empowerment, Autonomie, Selbstwirksamkeit, Outcome Focus und was sonst noch an tollen Begriffen auf LinkedIn rumschwirrt. Aber dann Ansagekultur mit Rasurkontrolle? Inzwischen dämmert es auch so einigen Leuten in der Szene, dass da etwas nicht zusammenpasst.
Chatti hatte noch ein paar Ideen zum Namen einer einschlägigen neuen Behörde mit SPRIND-Vibes: SECOPS (SECurity Outsourcing Procurement Service), MARKS (Agentur für MARKtbasierte Sicherheitsleistungen), FORCE (Agentur für Fremdvergabe Operativer Risiko- und Cyber-Einsatzleistungen).
Kommentar vom 2026-01-07, 22:31
[Kommentar nicht veröffentlicht. Bitte nochmal den OP genau lesen. Dort steht beim besten Willen nichts von einem Verzicht auf Verteidigung, sondern nur die Aufforderung, mental in der Gegenwart anzukommen. J. L.]
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