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Exmatrikulation wegen Chatten bei Online-Prüfung

2023-03-27 19:44

Oha, für die Chatgruppe kann man rausfliegen, wenn man sich erwischen lässt: Onlineprüfung - Wer täuscht fliegt von der Uni!. Das Urteil.

Aber! Das geht nur, weil die betreffende Prüfungsordnung im Fall "besonderer Schwere" das endgültige Nichtbestehen vorsieht. Also keinen Stress machen!

"[T]eilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmende Prüfungsarbeiten" finde ich als Kriterium gefährlich. Spannend: "Es kommt nicht darauf an, ob die unerlaubte Hilfe für die Bearbeitung der konkreten Prüfungsaufgaben förderlich ist, es reicht vielmehr, dass diese Hilfe generell geeignet ist."

Kommentar vom 2023-03-27, 20:25

Closed-Book-Klausur, Prüfling geht auf die Toilette, recht lange, Prüfer checkt derweil die Aktivitäten im Lernmanagementsystem, wo der Prüfling gerade unerlaubt auf die zugehörigen Lehrveranstaltungsmaterialien zugreift. Prüfling kommt zurück, kurze Diskussion, Beendigung der Prüfung aufgrund des Betrugsversuchs.

Kommentar vom 2023-03-27, 20:57

@Kommentator*in von 20:25: Aber das Verfolgen besagter Aktivitäten auf der Lernplattform scheint mir ein klarer Datenschutz-Verstoß seitens des Prüfers. Gibts auch im deutschen Recht so etwas wie "fruit of the poisonous tree"? J. L.

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