Home | Lehre | Videos | Texte | Vorträge | Software | Person | Impressum, Datenschutzerklärung | Blog RSS

Software

Für die medienunterstützte Lehre habe ich einige Programme entwickelt (für Microsoft® Windows® ab Version 7, falls nicht anders angegeben). Diese stelle ich nach und nach auf dieser Seite zur freien Verfügung. Für die Nutzungsbedingungen und zum Download nach unten scrollen. Die Windows®-Programme sind portabel, also ohne Installation und damit mit eingeschränkten Nutzerrechten lauffähig, zum Beispiel auf Rechnern, die fest in Hörsäle eingebaut sind. Infos über Updates usw. verbreite ich per Blog hier sowie per Facebook, Twitter und LinkedIn.

Einige Projekte verfolge ich nicht mehr weiter:

Android™ ist eine Marke von Google Inc.

Hardware

Ich benutze in der Präsenzveranstaltung Windows®-Tablet-PCs: bis Mitte 2013 ein gebraucht erworbenes Toshiba Portégé M400, von da bis Februar 2014 ein gebrauchtes Lenovo™ ThinkPad® X61t 7762-CTO. (Achtung: Vom X61t gab es diverse Varianten.) Seit März 2014 benutze ich ein Acer® Aspire R7-572G. (Achtung: Es gab danach ein anderes, grundverschiedenes Acer®-Modell ebenfalls mit dem Namen Aspire R7.) Den Stift des Aspire habe ich durch den Stift von Microsoft® für das Surface Pro 4 ersetzt, der auf derselben Technik basiert, aber größer und schwerer ist.

Für den Ton benutze ich typischerweise ein USB-Mikrofon, meist das Samson Go Mic. Einige der Videos sind mit einem gewöhnlichen Vierkern-Notebook oder einem Vierkern-Desktop-PC in Verbindung mit verschiedenen Grafiktablets von Wacom® aufgenommen (Bamboo® und Cintiq® in diversen Größen).

Didaktik

Zu Themen wie Inverted Classroom (Flipped Teaching) und Videogestaltung siehe meine Vorträge und Paper.

Lizenzbedingungen der Software (Freewarelizenz)

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Urheber

P Dr. Jö iscach D-33 5 eld
rof. rn Lov 61 Bielef
Schl tr. 1 5
oßhofs 5

(im Folgenden: „Lizenzgeber“) überlässt dem Lizenznehmer die Software j3L7h Whiteboard, j3L7h Remote, j3L7h Central, j3L7h Touch Switcher, j3L7h Open Camera Settings, j3L7h Audio Video Grabber, j3L7h Transcode, j3L7h Video Editor, j3L7h Looper, j3L7h Loopauthor (im Folgenden: die „Software“) unter den in dieser Vereinbarung vereinbarten Nutzungsbedingungen unentgeltlich zur eigenen Nutzung auf Dauer.

(2) Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil des Vertragsgegenstands.

(3) Die Beschaffenheit und die Funktionen der Software werden auf der Internetseite des Lizenzgebers abschließend beschrieben. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software ist nicht geschuldet.

§ 2 Bereitstellung der Software

(1) Die Software kann von der Internetseite des Lizenzgebers bzw. aus dem Google™ Play™ Store geladen werden.

(2) Zusammen mit der Software liefert der Lizenzgeber an den Lizenznehmer eine kurze Anwendungsdokumentation in elektronischer Form (z.B. PDF oder Online-Hilfe).

§ 3 Rechteeinräumung

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die Software auf Dauer und unentgeltlich zu installieren, zu laden und ablaufen zu lassen.

(2) Der Lizenznehmer darf die Software nur zu eigenen Zwecken oder zur Abwicklung interner Geschäftsvorfälle einsetzen. Insbesondere ein Rechenzentrumsbetrieb, das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen (z.B. als Application Service Providing, SaaS) für Dritte oder eine öffentliche Zugänglichmachung (z.B. Bereitstellung als Download im Internet) der Software sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers erlaubt.

(3) Die gesetzlichen Rechte des Lizenzgebers auf Rückruf oder Widerruf der eingeräumten Nutzungsrechte oder unbekannter Nutzungsarten bleiben unberührt.

(4) Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Lizenznehmer darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen.

(5) Der Lizenznehmer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software grundsätzlich nicht befugt, es sei denn, § 69 c Nr. 2 UrhG erlaubt dies unabdingbar.

(6) Der Lizenznehmer ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt.

(7) Urheberrechts- oder sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen weder entfernt noch verändert werden.

§ 4 Weitergabe der Software

(1) Es steht jedem frei, die Software in der aktuellen Version von der Internetseite des Lizenzgebers zu laden.

(2) Der Lizenznehmer darf die Software einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software überlassen. Die vorübergehende entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte (Vermietung) ist untersagt.

(3) Die Weitergabe der Software bedarf der Zustimmung des erwerbenden Dritten zu diesen Lizenzbestimmungen. Die Lizenzbedingungen können beim Start der Software aufgerufen werden und sind vom Lizenznehmer dem erwerbenden Dritten VOR einer Weitergabe zur Zustimmung vorzulegen.

§ 5 Unentgeltlichkeit der Software

Der Lizenzgeber überlässt die Software entsprechend § 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung unentgeltlich.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers

(1) Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, dass diese seinen Wünschen und Bedürfnissen ggf. nicht entspricht.

(2) Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.

(3) Der Lizenznehmer testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration.

(4) Der Lizenznehmer beachtet die vom Lizenzgeber für den Betrieb der Software gegebenen Hinweise.

(5) Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch angemessene Datensicherungen und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistung und Haftung des Lizenzgebers richten sich nach den gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsregelungen des Schenkungsrechts (§§ 521, 523, 524 BGB).

(2) Der Lizenzgeber haftet grundsätzlich nicht, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 8 Schlussvorschriften

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Lizenzgebers, sofern der Lizenznehmer Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.

Download