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Aufsichtslose Prüfungen außerhalb der Hochschule

2020-04-27 15:47

Man lernt nie aus: Ob der Telefonjoker im Netz nachguckt, soll an Tastengeräuschen entdeckt werden. Und den Gewichthebenden glaubt man nun auch einfach so.

Weil hier im Posting etwas Platz übrig ist, noch dies: Spickzettel so formatieren, dass sie wie der Prüfungsbogen aussehen (Nummer 3.5 hier, Dank an M.M. für den Link). That's the spirit! Das nenne ich berufspraktisch-kompetenzorientiert! Was ich dagegen nicht glauben kann, ist, dass man mit Nummer 4.1 heute noch auf einen grünen Zweig kommt: "Merk dir für Mathetests Formeln." Sind nicht überall Formelsammlungen erlaubt? (Yours truly eingeschlossen.)

Kommentar vom 2020-04-27, 16:08

Schriftliche Prüfungen sind halt allgemein doof.

Ich frag mich zwar, wie die TU Wien das auf die Reihe bekommt; aber bei uns gab es in fast jedem Fach eine mündliche Komponente (so ab dem zweiten Semester).

Und dort an der Tafel kann man dann echt nicht mehr schummeln (wenn man unter den glücklichen 30-40% ist, die die Beispiele verstanden haben, bzw. davor zufällig die richtigen Beispiele angeschaut hat und keine Fehler beim Rechnen gemacht hat).

Und dann sind da noch die Open-Book-Prüfungen, bei denen irgendwie alles erlaubt ist, und man trotzdem verzweifelt (obwohl doch eh alles in den Unterlagen und im Internet zu finden ist).

Wie ich irgendeine dieser Prüfungen mit einem Schummler besser geschafft hätte, weiß ich nicht, aber vielleicht sind die Schummelnden auch einfach schlauer als ich (nicht auszuschließen, schließlich baut sich ein hilfreicher (!!!) Schummler ja nicht von alleine) ...

Kommentar vom 2020-04-27, 17:01

@Kommentator(in) von 16:08: Vielleicht nicht mit einem "Schummler", aber mit einer/einem Contractor. Und das mit der Hoffnung auf das Lernen beim Schreiben eines erlaubten Spickzettels gibts ja nicht nur bei mir. Mangels A/B-Vergleich kann ich allerdings nichts zu dessen Effekt sagen. J.L.

Kommentar vom 2020-04-27, 21:29

An der Tafel kann man sich doch mittlerweile soufflieren lassen, von einem contractor. Wie tief kann einem der Prüfer in die Ohren oder sonstwohin schauen, dass es nicht als Körperverletzung oder Übergriffigkeit gilt? Oder hat die Kommune Uni mittlerweile Detektoren, die jegliches Gerät am Körper vor einer Prüfung detektieren können? Wie am Flughafen, so an der Uni ... Kann ich mir nicht vorstellen. Für Menschen, Prüflinge, die Cochlea-Implantate, einen Herzschrittmacher o.ä. tragen, geht das gar nicht.

Kommentar vom 2020-05-20, 15:52

Meine Hörgeräte sind übrigens Bluetooth-fähig.

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