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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2020-05-03 12:48
Die Modalitäten für die kommende Prüfungsphase müssen alsbald stehen, denn die Lehrenden müssen sich für eine entscheiden, die Studierenden müssen sich anmelden und alle müssen sich vorbereiten, insbesondere logistisch.
"Eine Klausurarbeit findet unter Aufsicht statt", sagt die Prüfungsordnung so harmlos. Aber wie macht man das aus der Distanz? Nun ist es zu spät – oder wird so knapp wahrscheinlich viel zu teuer –, eine(n) Dienstleister*in zu chartern. Also muss es mit Bordmitteln gehen.
Grundidee: Die Studierenden lassen während der Bearbeitung zur Beaufsichtigung aus der Ferne eine Videokonferenz auf ihrem Smartphone oder ihrem Computer laufen. Schon bisher finden Klausuraufsichten statt, indem man ein Semester in Gruppen von 20 bis 30 Studierenden pro Seminarraum aufteilt, jeweils von einer/m Mitarbeitenden beaufsichtigt. Dies lässt sich mit Breakout-Gruppen in der Videokonferenzsoftware nachbilden. (Faster horses, anybody?)
Statt der Echtzeit-Kontrolle per Videokonferenzsoftware wäre auch denkbar, dass die Studierenden sich mit dem Smartphone filmen und den Film später hochladen – vielleicht nur bei Bedarf, zum Beispiel, wenn die Live-Verbindung unterbrochen war. Aber all dies erhöht die Komplexität drastisch, auch was den Datenschutz anbelangt.
Die Identitätsfeststellung kann man vorab machen, indem die Studierenden der Aufsicht eine Ausweiskopie mailen. Diese Kopie ist sofort nach der Kontrolle zu löschen. (Das scheinbar einfachere Verfahren, den Ausweis vor die Webcam zu halten, dauert bei einer so großen Gruppe zu lange und ist datenschutzrechtlich problematisch: Darf man dem Videokonferenz-Anbieter und damit potenziell auch Dritten Bilder von Ausweisen verfügbar machen?)
Zur Abgabe halten die Studierenden ihre beschriebenen Blätter eines nach dem anderen vor die Kamera. Die Aufsicht prüft sofort die Lesbarkeit und macht Screenshots – oder schaltet zu diesem Zeitpunkt der Bequemlichkeit halber dann doch die Videoaufnahme ein. Die Studierenden schicken die Blätter per Post. (Frist! Aber Vorsicht mit Fristen der Art "Datum des Poststempels"; für diese muss die Poststelle markieren, welche Briefe wirklich per Post und welche – mit ggf. weit zurückliegendem Stempeldatum – per Hausbriefkasten eingegangen sind.)
Für Studierende und Beaufsichtigende sind Richtlinien zu verfassen, was erlaubt ist (Toilettengänge, Geschwister toben durchs Bild) und was nicht erlaubt ist.
Wenn die Studierenden sich nicht mit dem Smartphone aufnehmen, sondern mit der Webcam eines Notebooks, weiß man nicht, was sich – außer dem Klausurtext – auf ihrem Bildschirm befindet. [Nachtrag: Oder auf dem Smartphone, das auf dem Bildschirm liegt.] Im Prinzip lässt sich das mit Screensharing lösen, indem alle Studierenden ihre Bildschirme gleichzeitig freigeben. (Das geht nicht in der App, aber mit der Smartphone-Kamera kann man ja sowieso den Bildschirm des Rechners mit im Blick haben.) Dass dann alle Bildschirminhalte an alle gehen, dürfte zwar datenschutzmäßig kein Problem sein, weil dort nur die Klausuraufgaben zu sehen sein sollten; aber zu prüfen ist, was bandbreitenmäßig passiert, insbesondere bei den Studierenden zu Hause. Man könnte sich noch eine steganographische Kommunikation mit Hilfe der Position der Maus oder der Scrollposition auf dem Aufgabenzettel vorstellen.
Das Screensharing ist aber lückenhaft: Die neue Screenshare-Funktionalität von Windows 10 erlaubt, verdeckte Fenster zu teilen, so dass alles Mögliche im Vordergrund sein kann. Außerdem könnte ein zweiter Monitor angeschlossen sein. Vielleicht müssen die Studierenden einmal zu Beginn mit der Webcam ihr Zimmer zeigen. Und erst dann dürfen die Geschwister den Zweitmonitor reintragen. Als Alternative zum Screensharing in der Videokonferenz könnte ich ein kleines Windows-Programm schreiben, das hin und wieder Screenshots aller angeschlossenen Monitore sendet und nachsieht, ob es in ggf. in einer virtuellen Maschine läuft.
Ebenfalls ist unklar, ob das Audiosignal echt ist. Das Einfachste ist, analog ein anderes Signal einzuspeisen und bei Bedarf per Fuß – mit einem Taster oder der Knackfreiheit besser mit einem Poti – auf das aktuelle Mikrofonsignal umzustellen. Wenn die Studierenden das nicht hinkriegen, sollten wir ihnen den Abschluss in einem MINT-Fach verwehren. [Nachtrag: Dass auch das Kamerabild nicht echt sein könnte, versteht sich von selbst; das Umschalten zwischen aktuellem und aufgezeichnetem Bild ist aber auffälliger, zumindest bei einem Raum mit unplanbar veränderlichem Tageslicht.]
Was ist mit den Studierenden, die glaubhaft versichern, nicht über die nötige Technik zu verfügen – oder nicht über einen ungestörten Raum? Könnte man im Audimax einen Prüfungsbetrieb ähnlich den ausgedünnten Gottesdiensten veranstalten? Dann bräuchte man Flatterbänder wie am Flughafen und Saalordner.
Kommentar vom 2020-05-03, 14:00
Was darf Satire? ;-)
Kommentar vom 2020-05-03, 14:59
Hervorragendes Drehbuch für Extra3
Kommentar vom 2020-05-03, 17:16
Die echte Lösung für all das: Outdoor-Klausuren und Aufsicht per Fernglas. Abstände können so eingehalten werden und die Aufsicht muss im Optimalfall nicht mal ihr Büro verlassen (bei Fenster mit Hofblick z.B.).
CS
Kommentar vom 2020-05-03, 20:28
Am besten die im Voraus verteilten NASA-Gadgets laden jedes Hirn bzw. dessen Leistungsfähigkeit eines jeden Studierenden kurz vor Prüfung bei ihm/ihr zu Hause hoch und transferieren diese per WLAN auf separate Rechner-Einheiten in der FH, dann dürfen die dort rechnen ...
Kommentar vom 2020-05-04, 19:33
Non scholae sed vitae? ... Wenn jeder, der von einem wundervollen Video lernt, einen Kaktus geschenkt bekäme, könnten Sie manch eine Wüste begrünen.
Kommentar vom 2020-05-04, 21:18
Leider besteht das Studium nicht nur aus Lernen und Lehre, sondern auch daraus, den Lebensunterhalt zu verdienen. Nur von BAföG zu leben, ist ein Riesenproblem, wenn die Studi-Jobs alle wegbrechen gerade und man in der Stadt eben kein Zimmer für 350 Euro, sondern nur für 500 findet. Für Bücher gibt es kein angemessenes Budget. Oder wenn die Eltern etwas "zu viel" für BAföG verdienen und dies Etwas realistischerweise in ein Eigenheim oder die Finanzierung eine bescheidenen Eigentumswohnung fließt. Mieten sind ja in Städten selbst für mittlere Einkommen schwer bis unbezahlbar. Auch wenn Eltern wegen der Krise kurzfristig Kurzarbeitergeld kriegen, oder nicht wissen, ob sie arbeitslos werden und ihre Kinder nicht mehr wie vorher unterstützen können, ... wird der BAföG-Anspruch zwar neu berechnet, aber das dauert eben. Mal sehen, wann die ersten Bescheide rechtskräftig werden. Ich finde, das sind sehr wichtige Themen und Sie sollten ruhig mal darüber in Ihrem Forum Hochschulpolitik schreiben. Danke.
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