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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2020-09-10 15:47
… so lese ich die aktuelle Orientierungshilfe des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg: "[E]ine Übermittlung auf Grundlage von Standardvertragsklauseln ist zwar denkbar, wird die Anforderungen, die der EuGH an ein wirksames Schutzniveau gestellt hat, jedoch nur in seltenen Fällen erfüllen:
Der Verantwortliche muss hier zusätzliche Garantien bieten, die einen Zugriff durch die US-amerikanischen Geheimdienste effektiv verhindern und so die Rechte der betroffenen Personen schützen; dies wäre etwa in folgenden Fällen denkbar:
• Verschlüsselung, bei der nur der Datenexporteur den Schlüssel hat und die auch von US-Diensten nicht gebrochen werden kann,
• Anonymisierung aller personenbezogenen Daten"
Soweit der LfDI BW.
Weitergedacht: Auch die Hersteller, die behaupten, Ende-zu-Ende zu verschlüsseln, können nicht nachweisen, dass die NSA keinen Nachschlüssel hat, – zumindest nicht, solange sie den Videokonferenz-Client nicht in einer Form ausliefern, die man selbst kompilieren kann.
Die Anonymisierung scheint mir eine unsinnig schwache Forderung, wenn man massiv Audio- und Video-Aufnahmen von den scheinbar anonymen Personen einsammeln kann.
Die Auswirkungen auf die (Nicht-mehr-)Nutzbarkeit von Microsoft Windows, Microsoft Office, MathWorks MATLAB usw. scheint so recht noch keiner auf dem Schirm zu haben.
[Nachtrag: Baden-Württemberg und Bildungsplattform und US-Anbieter? Da war doch was!]
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