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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2020-10-20 13:11
Wenn ich das richtig sehe, dürfen sich in allen Bundesländern mindestens zehn Studierende zu Hause treffen. Gibt es lerntechnische Erfahrungen damit?
Man könnte nach traditioneller Art gemeinsam Aufgaben bearbeiten (oder jetzt auch Prüfungen), aber man könnte nun ebenso gemeinsam diskutierend und arbeitend der Zoom-Vorlesung oder -Übung folgen.
Eine Hürde dürfte allerdings sein, dass viele Studierende aktuell gar nicht am Studienort wohnen. Wozu auch?
[Nachtrag, weil mein Gedanke vielleicht nicht klar genug geworden ist: Wenn die anderen für mich sichtbar (!) mitmachen, mache ich auch eher mit. Wenn die anderen für iPhone/Klopapier/... in der Schlange stehen, dann stelle ich mich ja auch an. Und in der (dann physischen statt virtuellen) Breakout-Session fällt es den anderen übel auf, wenn jemand Netflix guckt, statt mitzuarbeiten.]
Kommentar vom 2020-10-20, 15:48
Das mit dem Wohnen am Studienort ist so eine Sache. Nach meiner Schätzung haben schon vor Corona mindestens zwei Drittel meiner Studis noch im "Hotel Mama" gewohnt; häufig in derselben Stadt, manchmal aber auch mit längeren Anfahrtswegen.
Der Anteil mag je nach Ort/Einzugsgebiet und Hochschulform variieren, ich würde aber vermuten, dass er signifikant höher ist als zur Zeit meines Studiums vor ca. 30 Jahren. Ich kann mich jedenfalls an keinen einzigen Kommilitonen erinnern, der bei den Eltern wohnte.
Kommentar vom 2020-10-20, 19:30
@Kommentator(in) von 15:48: Was die Umwelt (Flächenverbrauch usw.) und den Geldbeutel angeht, dürfte das Wohnen bei den Eltern sehr sinnvoll sein. J.L.
Kommentar vom 2020-10-24, 19:08
Meine Tochter T2 studiert im deutschsprachlichen Ausland (A) und hat aktuell in Online-Semester daheim gewohnt und weiter Online-Veranstaltungen des Studienortes besucht. Gleichzeitig durfte sie hier am Heimatort nicht parallel als Werkstudentin arbeiten, weil dies nur für Studierende deutscher Hochschulen erlaubt ist. Ein Österreicher könnte umgekehrt hier an einer deutschen Hochschule studieren und nebenbei als Werkstudent arbeiten. Sind unsere Regelungen zu Ende gedacht?
Gruß, Martin
Kommentar vom 2020-10-24, 20:33
@Martin: Noch ein langer Weg bis T-800. SCNR. J.L.
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