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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2021-02-08 22:02
EdTech adressiert die drängenden Probleme! Für knapp 15 US-$ im Monat bekommt man bei Chegg professionelle Lösungen für seine Prüfungen: This $12 Billion Company Is Getting Rich Off Students Cheating Their Way Through Covid.
Die Lösungen stammen vielleicht sogar von den Lehrbuchverlagen – mit offizieller Lizenz. Wohl deutlich anderes ist das bei einem deutschen Pendant, dessen Namen ich hier nicht erwähnen will, um niemanden in Versuchung zu führen. Dieses Unternehmen zahlt eine Fangprämie für Klausuren und andere Materialien, die Studierende einsenden. Die Klausuren landen dann in Einzelaufgaben zerschnitten, von Autor*innennamen befreit und mit dem Wasserzeichen der Website versehen auf dem Server. Jenes Unternehmen verfolgt noch ein weitere hochkreative Geschäftsidee, die mir dringend überprüfenswert erscheint: hochgeladene Materialien mit Werbung zu versehen und dann gratis auszudrucken.
Bevor jemand nachhaken muss: Nein, Klausuraufgaben und sowieso die kompletten Klausuren erreichen die nötige Schöpfungshöhe für das Urheberrecht, insbesondere diejenigen langen Aufgaben, die man auf jener Plattform bereits findet. Und schon der Versuch der unerlaubten Verwertung – erst recht der gewerbsmäßigen – ist strafbar.
Kommentar vom 2021-02-09, 18:59
Interessant. Vielleicht muss man die Online-Klausuren generell so formulieren, dass keine zwei Studierenden die gleichen Aufgabenparameter haben: "Zwei Gewichte der Masse A,2 kg und B,7 kg sind durch ein ideales Seil miteinander verbunden, das an einer masselosen frei drehbaren Rolle aufgehängt ist. Berechnen Sie die Beschleunigung von A für {A=letzte Ziffer Ihrer Matrikelnummer; B=vorletzte Ziffer Ihrer Matrikelnummer}." Könnte man hiermit http://www.r-exams.org/ in Latex setzen.
Gruss (dg)
Kommentar vom 2021-02-09, 19:49
@dg: Alle üblichen "Lernplattformen" beherrschen Aufgaben mit zufälligen Parametern. Aber was soll das helfen, wenn (siehe den oben verlinkten Artikel) jemand in Indien rechnet? Und GPT-3 lässt ahnen, dass die KI so etwas bald en passant kann. J.L.
Kommentar vom 2021-02-09, 21:31
@J.L.: Ja, genau, die Lohnkosten in Indien sind letztlich ausschlaggebend, ich glaube eigentlich nicht, dass sich KI dauerhaft als contract cheater rechnet (haha), wenn man die Aufgaben von qualifiziertem Lehrpersonal formulieren lässt - der Dozent lässt natürlich vorab mal die eigene KI drüberlaufen. Das wird wohl sein wie bei den Bedienungen in M. U. Klings QualityLand: Natürlich könnten Roboter als Kellner arbeiten, sie wären aber viel zu teuer.
Klarer Standortvorteil für D, durch die geringen Studiengebühren bleiben die Margen sehr gering.
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