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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2022-08-12 23:36
Ich mache mich hier ja immer über die urkomisch abstrus praxisrelevant-kompetenzorientierten Mathe-Abituraufgaben lustig, in denen das Gemüse entlang der Graphen von Wurzelfunktionen gepflanzt wird oder so. Aber hier kommt etwas Reales!
In die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, die wir ja alle dieser Tage online auszufüllen haben (wir sind hier doch unter uns, oder etwa nicht?), ist die Wohnfläche einzutragen. Nun gehört dazu aber auch ein Viertel der Terrasse. (Das wusstet Ihr nicht? Blöd, dass Ihr dieses Posting gelesen habt. Jetzt könnt Ihr dem Finanzamt später bei der Kontrolle vor Ort nicht mehr sagen, dass Euch das aber nun wirklich totaaaal neu sei.) Zurück zum Thema: Der Rand der besagten Terrasse ist gerne arg schwungvoll angelegt. Was tun? Simpson!
Disclaimer: Ob die Anwendung dieser Formel rechtskonform ist, kann ich nicht sagen. Dies ist keine juristische Beratung.
[Nachtrag: In Google Maps in Satellitenfoto reinzoomen. Mausklick rechts: Entfernung messen. Einmal um die Terrasse klicken. m²-Zahl wird angezeigt.]
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