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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2022-12-29 16:25
Ein Kollege hatte mir mal vorgeworfen, ich sei ja gar kein Ingenieur, take that! Das ist nicht nur ein wissenschaftlich extrem überzeugendes Argument, sondern es – wie ich soeben lerne – stimmt nicht mal: "Die Berufsbezeichnung 'Ingenieur/Ingenieurin' allein oder in einer Wortverbindung darf führen, […] wer […] das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit der Dauer von mindestens drei Studienjahren […] mit Erfolg abgeschlossen hat." (Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin")
Die drei Jahre scheinen nicht mal "Vollzeit" sein zu müssen, was auch immer "Vollzeit" beim Studieren heißt: 20 Stunden pro Woche?
Kommentar vom 2022-12-29, 16:40
Herzlichen Glückwunsch, dem Ingeniör ist nix zu schwör!
Kommentar vom 2022-12-30, 15:52
Ich habe nach dem Studium ne Urkunde bekommen, auf der drauf steht, dass ich mich Ingenieur nennen darf.
Kommentar vom 2022-12-30, 16:13
@Kommentator*in von 15:52: Womit die Hochschule (macht meine auch so) damit nur aufschreibt, was wegen des genannten Gesetzes (bzw. den entsprechenden Gesetzen der anderen Bundesländer) automatisch gilt. Ist wohl eine Art Service für Bewerbungen oder fürs Ego. J. L.
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