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Keine Vorlesungsaufzeichnungen mehr ab dem 23. September

2020-01-11 17:34

In meinen Vorträgen (wie diesem) habe ich oft darauf hingewiesen, dass uns Videos in der Hochschullehre teuer zu stehen kommen werden, sobald es mit der Barrierefreiheit ernst wird (Untertitel, aber handgemacht lesbare, also nicht die aus der Maschine wie bei mir; und noch teurer: Beschreibungen des im Video zu Sehenden). In wohl allen Bundesländern ist am 23. September dieses Jahres die Schonfrist für Webseiten – zu denen die Lernplattformen gehören dürften – vorbei (Beispiel NRW: §17 BITVNRW). Hat überhaupt schon irgendeine Hochschule die pflichtgemäße Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Webseiten?

Man kann diese Frist verstreichen lassen und behaupten, die Barrierefreiheit verlange einen unverhältnismäßigen Aufwand (§3(3) BITVNRW, aber: "Mangelnde Priorität, Zeit oder Kenntnis gelten nicht als berechtigte Gründe."). Ob man damit vor Gericht durchkommt, wenn jemand klagt? Und wird jemand klagen?

Auf jeden Fall ist dies eine Chance für finanziell gut gebettete Unis (ich verwende hier bewusst nicht das umfassendere Wort "Hochschulen"), die Produktion von OER reputationswirksam an sich zu reißen. Auch für Verlage und private Dienstleister könnte sich ein sehr lohnendes Geschäftsmodell ergeben. Und ein Weiterbeschäftigungsgrund für die befristet im "Qualitätspakt Lehre" Angestellten?

Kommentar vom 2020-01-13, 00:39

Erstaunlich, was alles an einem vorbeizieht! Oder, besser gesagt, vorbeizöge: Wenn Sie und ihr Blog nicht wären! "Hat überhaupt schon irgendeine Hochschule die pflichtgemäße Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Webseiten?" Man darf wirklich gespannt sein, wer sich hier meldet!

Kommentar vom 2020-01-16, 01:21

beim teutates! das heisst aber doch nicht dass sie ihr videolehre archiv runternehmen und löschen (erschütterungs verzweiflungssmiley ...? ich habe zwar gehört, dass man das material downloaden kann, aber zukünftige generationen wissen eventuell noch nicht, was ihnen blüht und wie wichtig ihre lectures sind ...

Kommentar vom 2020-01-16, 10:00

@Kommentator(in) von 01:21: Ich bin (als Privatmensch) ja keine Landesbehörde, so dass meine eigenen Seiten noch nicht betroffen sind. J.L.

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