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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2020-08-05 19:02
Für Veranstaltungen, die laut Prüfungsordnung eine Anwesenheitspflicht haben, ist es rechtlich denkbar, in der Videokonferenz – wie sie auch im kommenden Semester typischerweise ersatzweise stattfinden wird – das Einschalten der Webcam verpflichtend zu machen.
Rechtliche Einschätzung: Verpflichtende Video-Teilnahme bei Lehrveranstaltungen möglich?
Kommentar vom 2020-08-05, 22:13
Oder eben nicht: "Grundsätzlich dürfte dagegen ein echter Zwang zur Bildteilnahme unzulässig sein." [Rest gestrichen, J.L.]
Kommentar vom 2020-08-06, 10:32
@Kommentator(in) on 22:13: Vorsicht! Das steht unter dem Punkt "Soweit für Lehrveranstaltungen keine Präsenzpflicht gilt, muss weiter differenziert werden". Siehe meinen OP. J.L.
Kommentar vom 2020-08-06, 13:18
"muss an"? Das Gutachten sagt, was rechtlich möglich ist, aber ist es sinnvoll, so was über Zwang zu regeln?
Kommentar vom 2020-08-06, 13:39
@Kommentator(in) von 13:18: Man wird doch wohl noch clickbaity headlines machen dürfen!?! ;-) In Projektbesprechungen und in Praktikumsgruppen (beides prä-Corona mit Anwesenheitspflicht) ist es aber wirklich blöd, wenn man nicht sieht und hört, wer gerade echt dabei ist. J.L.
Kommentar vom 2020-08-06, 14:15
Okay, einverstanden, das finde ich auch blöd.
Neulich mal wieder auf dem Campus: Mich grüßen freundlich allerhand Studierende, die ich aber nicht erkenne, weil ich sie nur als schwarze Kacheln mit Namensschild kennengelernt habe. :-D
(schreibt die Kommentatorin von 13:18)
Kommentar vom 2020-08-06, 14:35
Das Einschalten der Webcam und die Datenübermittlung durch Dritte wird hoffentlich zu einer Flut rechtlicher Auseinandersetzungen führen. Anwesenheitspflicht ist sowas von Kadettenanstalt-mäßig. Oder geht es darum, die von Ihnen selber häufig aufgebrachten/-worfenen Skills der Studierenden zur Präsenzsimulation zu testen?
Kommentar vom 2020-08-06, 15:07
@Kommentator(in) von 14:35: Ich wünsche viel Erfolg im Beruf mit dem Nichterscheinen zu Team-Besprechungen! J.L.
Kommentar vom 2020-08-06, 17:03
Bei uns Arbeitsgruppen per Jitsi, Confide, Discord und anderen Services. Kann man als AG-Leiter wirklich mit gutem Gewissen "Webcam an" verlangen, wenn NSA, Homeland Services und so weiter mitsichten können? Suuuhum ist ein No-Go!
Kommentar vom 2020-08-07, 10:50
@Kommentator(in) von 17:03: Hat denn die Hochschulleitung für die genannten Alternativen die nötigen Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, die Auftragsdatenverarbeitungsverträge usw. abgenickt? Ohne diesen endlosen Papierkram muss man bei dem offiziell von der Hochschulleitung eingeführten Zoom bleiben. J.L.
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