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Vertrauenswürdige Datenverarbeitung

2020-10-11 11:57

Da schrieb die c't doch vor zwei Wochen, dass man DSGVO-mäßig nicht verantwortlich sei, wenn die/der beauftragte Dienstleister*in die Daten in die USA transferiert. Ich bin fast vom Hocker gefallen. Und nun steht kleinlaut unter "Ergänzungen & Berichtigungen": "stimmt nach aktueller Lage so nicht".

Und anders, als ich vermutet habe, genügt (zumindest dem European Data Protection Board) auch nicht nur ein Zettel vom Dienstleister: "The following elements should [aber leider nicht: shall, J.L.] be taken into account by the controller in order to assess the sufficiency of the guarantees: the processor’s expert knowledge (e.g. technical expertise with regard to security measures and data breaches); the processor’s reliability; the processor’s resources. The reputation of the processor on the market may also be a relevant factor for controllers to consider." (Nr. 95)

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