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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2022-10-13 18:31
Vor anderthalb Monaten hatte ich es noch geunkt. Hier ist nun die Bestätigung: AI-generated imagery is the new clip art as Microsoft adds DALL-E to its Office suite.
Ich nehme an, Anwält*innenkanzleien rund um den Globus sind am Rotieren, wie man Patente, Urheber*innenrecht, Leistungsschutzrecht usw. in Stellung bringen kann, damit die Leute nicht plötzlich gratis Illustrationen erzeugen.
Die umgekehrte Richtung wird sicherlich weniger untersucht werden: Kann unsereins ihren*seinen Bildern im Netz eine Lizenz geben, die die Nutzung zum Anlernen der KI verbietet? Auf Facebook, Twitter, YouTube usw. natürlich gar nicht, weil die Unternehmen die Bedingungen der Nutzungslizenz schreiben. Wir bräuchten ein spezielles Leistungsschutzrecht für auf privaten Seiten veröffentlichte Bilder, so wie die Verlage gegen Google-News. Und wie würde man nachweisen, dass die KI unerlaubt aus den Bildern gelernt hat?
Eine andere Sache, die die Anwält*innenkanzleien derzeit am Rotieren halten wird, ist, wie man Disclaimer für den Fall formulieren muss, dass die KI etwas Anstößiges produziert. Natürlich wird es sich zum Massensport entwickeln, Prompts zu finden, die harmlos aussehen, aber verbotene Bilder liefern. Diese Suche lässt sich sicher per KI unterstützen.
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