Home
| Lehre
| Videos
| Texte
| Vorträge
| Software
| Person
| Impressum, Datenschutzerklärung
|
Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
vorheriger | Gesamtliste | jüngste | nächster
2022-10-31 23:18
Warum kann man beim Test sofort nach dem Video mehr Fragen korrekt beantworten, wenn das Video mit 125 oder 150 % Abspielgeschwindigkeit läuft? Natürlich, weil man weniger Zeit zum Vergessen hatte, was im ersten Teil des Videos passiert ist. Leider sind die Autor*innen von diesem Paper nicht auf jenen Gedanken gekommen. Oder auf den Gedanken, auch mal einen Tag oder eine Woche später zu testen. Oder das Ganze mal an einem zweiten oder gar dritten Video auszuprobieren.
Und dafür, dass man bei doppelter Abspielgeschwindigkeit nix mehr behält, muss ich nicht die selbstberichtete Cognitive Load an den Haaren herbeiziehen. Man versteht dann ja schon rein akustisch kaum noch was! (Wobei mir immer noch schleierhaft ist, wie man dieses Mandarin schon allein in normaler Geschwindigkeit verstehen kann. Ist man sowieso die ganze Zeit mit dem Entziffern der Untertitel beschäftigt?)
Falsche Anwendung von NHST durch Akzeptieren der Nullhypothese: "to ensure that the playback speed showed no significant difference in effect on learning performance by gender" (S. 5).
Kommentar vom 2022-11-01, 15:52
Mir geht es (z.B. bei Udemy) oft so, dass ich mich langweile, weil das (für mich) Offensichtliche ausführlich erklärt wird und ich mich dabei unterfordert fühle. Dann ist die Versuchung groß, zum Handy zu greifen und irgendetwas auf Facebook oder Twitter nebenbei zu lesen.
Neuer Kommentar
0 Zeichen von maximal 1000
Ich bin die*der alleinige Autor*in dieses Kommentars und räume dem Betreiber dieser Website das unentgeltliche, nichtausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, diesen Kommentar auf dieser Webseite samt Angabe von Datum und Uhrzeit zu veröffentlichen. Dieser Kommentar entspricht geltendem Recht, insbesondere in Bezug auf Urheberrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht. Wenn der Kommentar mit einer Urheberbezeichnung (zum Beispiel meinem Namen) versehen werden soll, habe ich auch diese in das Kommentar-Textfeld eingegeben. Ich bin damit einverstanden, dass der Betreiber der Webseite Kommentare zur Veröffentlichung auswählt und sinngemäß oder zur Wahrung von Rechten Dritter kürzt.