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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2023-12-02 20:30
Wenn die KI lernen kann, in zig Schritten aus Rauschen ein Bild zu machen, kann sie klarerweise auch lernen, das in einem Schritt oder immerhin nur vier Schritten zu tun. Der Gedanke ist nicht neu (siehe beispielsweise den dritten Punkt hier). Nur bleibt die Frage, wie man das bei guten Resultaten mit erträglichem Aufwand antrainieren und ausführen kann.
Nun also: SDXL Turbo von Stability AI. Die kleine Version gibts auch in der Turbo-Variante: SD Turbo. Das mit dem "Turbo" im Namen nimmt derzeit überhand? Wie sollen die nächsten Versionen heißen?
Das Training ist mit SDXL als Lehrer*in und SDXL Turbo als Schüler*in (gleicher Struktur und damit gleicher Größe!) passiert. Als besondere Zutat floss in die Bewertung des Lernerfolgs auch das Resultat eines GAN ein.
Nebenbei steht Stability AI unter Finanzierungsdruck.
Erst Ende April 2024 soll der Gerichtstermin vor dem Landgericht Hamburg sein. Die deutsche Gerichtsbarkeit hat halt eine andere Zeitrechnung als die KI-Branche. Aber sobald das berüchtigte Landgericht dem illegalen Spuk ein Ende gesetzt hat, werden wir dann mit Freuden zu Bleistift und Pinsel zurückkehren. Oder bei Adobe bezahlen. (Nebenbei muss es noch Pflicht werden, für jedes veröffentlichte Bild einen Quellennachweis zu erbringen. Kann sicher wieder jemand mit fünf Blockchains lösen.)
[Nachtrag: Ähnlich, aber ganz anders von Leonardo AI.]
Kommentar vom 2023-12-02, 21:33
Das ist aktuell schon echt Wilder Westen bei AI.
Jeder versucht (legal, illegal oder sch...egal) AI-Produkte anzubieten.
Trainings-Daten gibt es ja genügend im Internet. :-D
Und da bewahrheitet sich wieder der Spruch: "Alles im Internet ist öffentlich, nichts ist privat."
Kommentar vom 2023-12-02, 21:52
@Kommentator*in von 21:33: Öffentlich sicherlich, solange der Zugang frei ist; die Frage ist vielmehr, ob solches Material auch gemeinfrei ist. De iure nicht. Aber die Inhalteschaffenden bzw. ihre Lobbys haben halt superdupertoll gepennt, weil sie sich nicht lautstark gegen UrhG §44b gewehrt haben. Ist für die halt blöd gelaufen. Nun braucht man keine zweitklassigen Fotograf*innen oder Illustrator*innen mehr. Oder Ghostwriter*innen. [Nachtrag: Oder zweitklassige Models.] Die können alle auf Handwerk oder auf Pflege umschulen. Da gibts massive Personallücken. J. L.
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