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Die Blog-Postings sind Kommentare im Sinne von § 6 Abs. 1 MStV. Der Verfasser ist Jörn Loviscach, falls jeweils nicht anders angegeben. Die Blog-Postings könnten Kraftausdrücke, potenziell verstörende Tatsachenbehauptungen und/oder Darstellungen von Stereotypen enthalten. Die Beiträge der vergangenen Wochen werden als Bestandteil der Internet-Geschichte in ihrer ursprünglichen Form gezeigt. Menschliche Autor*innen können unzutreffende Informationen über Personen, Orte oder Fakten liefern.
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2021-05-06 21:14
An der RWTH scheint man zu rezipieren, was ich hier auf dem Blog so an praktischen Tipps poste. Vielleicht ist das aber auch nur eine Koinzidenz. Man beachte auf jeden Fall die Überschrift, die sich anhört wie eine interne Kommunikation des BND.
Analyse von Täuschungsszenarien in Präsenz- und Fernprüfungen: Vergleichende Bedrohungsanalyse
Kommentar vom 2021-05-07, 00:51
Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Lehrenden sich mehr Gedanken über potentielle Täuschungsmanöver machen als über eine studigerechte Lösung, wie z. B. Open-Book-Klausuren. Wenn die Inhaltsdichte dennoch hoch ist, kann man auch nicht alles irgendwo abschreiben, sondern man muss schon selbst viel können.
Dass gerade die RWTH hier sehr konservativ ist, zeigt, dass selbst Informatik-Klausuren aus dem vergangene WiSe erst jetzt nachgeholt werden. Klausuren werden hier auch nicht auf das digitale Format angepasst - wäre ja zu schön.
Lg, Paul
Kommentar vom 2021-05-07, 09:29
@Paul: Open Book? Dazu höre ich (anekdotisch), dass das "signifikant" schlechter ausfällt als bisherige Klausuren. Und wozu heute noch abschreiben? Man lässt schreiben! J.L.
Kommentar vom 2021-05-07, 11:24
Aus meiner Sicht interessant dabei:
1. Als "Möglichkeiten für Kontrolle und Verhinderung" wird fast immer folgendes genannt:
"Überwachung per Webcam aus günstigen Beobachtungswinkeln, z.B. schräg von hinten; Pflicht zur Nutzung von zwei Webcams zur vollen Aufnahme des Zimmers."
2. Eine solche zweite Kamera bzw. eine Raumüberwachung ist laut unserer Fernprüfungsverordnung in Sachsen-Anhalt (https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?a=FernPr%C3%BCfProbV_ST) aber nicht zulässig: "Zur Unterbindung von Täuschungshandlungen während einer Fernklausur sind die Studierenden verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion der zur Prüfung eingesetzten Kommunikationseinrichtungen zu aktivieren (Videoaufsicht). Eine darüberhinausgehende Raumüberwachung findet nicht statt. Die Videoaufsicht ist im Übrigen so einzurichten, dass der Persönlichkeitsschutz und die Privatsphäre der Betroffenen nicht mehr als zu den berechtigten Kontrollzwecken erforderlich eingeschränkt werden." (M.M.)
Kommentar vom 2021-05-07, 11:30
3. Weitere "Möglichkeiten für Kontrolle und Verhinderung" greifen stark in den PC bzw. das Endgerät der Prüflinge ein:
- "Die Existenz zusätzlicher Eingabegeräte kann per Bildschirmübertragung über den Gerätemanager geprüft werden."
- "[...] Fernsteuerungssoftware kann [...] im Prozessmanager [...] ermittelt werden."
Solche Eingriffe sind laut unserer Fernprüfungsverordnung ebenso unzulässig:
"Bei elektronischen Fernprüfungen sind [...] technische Hilfsmittel so zu verwenden, dass notwendige Installationen auf den elektronischen Kommunikationseinrichtungen der Studierenden nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:
1. Die Funktionsfähigkeit [...] wird außerhalb der Prüfung nicht & währenddessen nur [zur] Authentifizierung sowie der Unterbindung von Täuschungshandlungen notwendigen Maße beeinträchtigt,
2. die Informationssicherheit [...]
3. die Vertraulichkeit der [...] Informationen wird zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt und
4. eine vollständige Deinstallation ist nach der Fernprüfung möglich."
Kommentar vom 2021-05-07, 11:32
Also kann man schlussfolgern, dass:
- Täuschungsversuche in videoüberwachten Fernprüfungen mit der gültiger Fernprüfungsverordnung (in Sachsen-Anhalt, äquivalent in Bayern, siehe https://twitter.com/MMagdowski/status/1365760471459123211) nicht verhindert werden können
- Die zur Unterbindung von Täuschungsversuchen in videoüberwachten Fernprüfungen nötigen Maßnahmen unzulässig weit in die Privatsphäre und die Datensicherheit der Endgeräte der Studierenden eingreifen.
- Prüfungsformate, die auf strikte Videoüberwachung zur Wahrung von Authentizität (prüft man die richtige Person), Originalität (ist das die eigene Leistung der Person), Verfügbarkeit & Integrität (kann die Prüfung sicher, valide, fair und reproduzierbar durchgeführt werden) setzen, für Fernprüfungen ungeeignet sind.
- Damit für Fern- und Distanzprüfungen nur Prüfungsformate wie Open-Book-Prüfungen oder unüberwachte Take-Home-Exams als Alternative möglich sind. (M.M.)
Kommentar vom 2021-05-07, 11:51
@M.M.: "[E]ine vollständige Deinstallation ist nach der Fernprüfung möglich." – Da ist das Wort "möglich" aber stark interpretierbar. Auch einen Trojaner kann man vollständig deinstallieren. Theoretisch. ;-) J.L.
Kommentar vom 2021-05-07, 12:34
Insgesamt könnte man auch das Gefühl haben, dass die RWTH einfach einige der Szenarien übernommen hat, die Hendrik Steinbeck und ich (Mathias Magdowski) bei unserer 7. Folge des Bit-Gesprächs zum Thema "Proctored & Unproctored Exams - Freier Lauf bei Klausuren" im Februar 2021 auf Twitch diskutiert hatten:
Teil 1: https://fmbcloud.ovgu.de/s/3fkNRkSTs4QsxJ4
Teil 2: https://fmbcloud.ovgu.de/s/WHoCpZZWXt9YWMK
Kommentar vom 2021-05-07, 12:51
Oder auch hier vom Ende Januar 2021 ab 28:50 min im Video:
https://fmbcloud.ovgu.de/s/8a9TXT3x3arAjzt
Wie sagte Hendrik Steinbeck so schön: "Man kann den Unis nur raten, macht diese Kiste gar nicht erst auf, das führt nur zu noch mehr Misstrauen und das können wir nicht gebrauchen." (M.M.)
Ab nächste Woche gibt es die Videokonserven vermutlich auch auf YouTube.
Kommentar vom 2021-05-07, 13:50
@M.M.: "Macht die Kiste Wirecard lieber erst gar nicht auf, das führt nur zu noch mehr Misstrauen und das können wir nicht gebrauchen."
Aber wichtiger: Im besagten PDF steht "Stand: Version 1.4 vom 04.01.2021"; es war demgemäß also früher dran. Weil das PDF aus Chrome zu stammen scheint (Skia/PDF m90), enthält es allerdings keine interne Datumsangabe, mit der man das plausibilisieren könnte. J.L.
Kommentar vom 2021-05-08, 03:25
"Prüfungstechnische Bedrohungslage". Irgendwie geht das doch auf allen Seiten in die falsche Richtung.
Es sollte doch so sein: Wenn du etwas in der Uni nicht gelernt hast, hast du später Probleme im Beruf.
Die Tatsache, dass man sich so über die Täuschungsmanöver Gedanken macht, sagt doch nur, dass Unistoff und Beruf nicht mehr so viel miteinander zu tun haben; dass es nicht mehr um den Stoff geht.
Das ist so, wie eine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen einzuführen, weil die Vorlesungen so sinnlos und langweilig sind, dass sonst keine/r hingehen würde.
//LernenInVerschiedenenFormen
Kommentar vom 2021-05-08, 10:11
@Kommentator*in von 03:45: Hmmm, dass das mit Uni und Job so sein _sollte_, ist eine Meinung. Die wird erstens nicht von allen geteilt (siehe zum Beispiel das in den USA übliche Liberal-Arts-Studium, ebenso dies). Aber zweitens kann man sogar grundsätzlich bezweifeln, dass es bei der tertiären Bildung im Kern um Bildungserwerb geht. J.L.
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